Einheitliches Europäisches Register
Bis in die neunziger Jahre des vergangenen Jahrhunderts hatte jedes Land sein eigenes Pestizidregister. Mit dem Inkrafttreten der Richtlinie 91/414/EWG über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln müssen alle auf dem Markt der Gemeinschaftsländer vorhandenen Wirkstoffe überprüft werden. Dieses Überprüfungsprogramm begann 1993 und sollte 2003 abgeschlossen sein, was jedoch unmöglich war und sich bis 2008 verlängerte.
Die Richtlinie sieht vor, dass Wirkstoffe auf europäischer Ebene registriert werden, die kommerziellen Formulierungen jedoch weiterhin auf Ebene des jeweiligen Staates, wobei nur Formulierungen registriert werden dürfen, die im Europäischen Register zugelassene Wirkstoffe enthalten.
Die Zulassung von Wirkstoffen auf europäischer Ebene ist sehr anspruchsvoll und erfolgt auf der Grundlage aufwendiger chemischer Identitätsstudien.
Derzeit erleben wir bedeutende Veränderungen bei den gegen Schädlinge einsetzbaren Produkten. Dies bringt eine gewisse Verunsicherung unter den Landwirten mit sich, aufgrund des Umfangs der Änderungen und der Geschwindigkeit, mit der sie geschehen, was bedeutet, dass wir unsere Strategie der Schädlingsbekämpfung häufig anpassen müssen.
Schlussfolgerungen
In der Europäischen Union haben Lebensmittelsicherheit und Umweltschutz derzeit Vorrang. Pestizide bergen Risiken in beiden Aspekten, weshalb die restriktive Gesetzgebung zu ihrer Verwendung zunimmt und sich ständig weiterentwickelt.
Diese Regelung konkretisiert sich darin, den Beginn der Anwendungskette zu regeln — das Einheitliche Europäische Register der Wirkstoffe — und das Ende der Anwendung über Höchstrückstandsgehalte und deren Kontrolle in pflanzlichen Erzeugnissen. Die Tendenz geht dahin, auch die Zwischenphasen der Kette auf europäischer Ebene zu regeln.
Landwirte und Techniker müssen auf die eintretenden Änderungen achten, sowohl bei den Zulassungen und Rücknahmen von Wirkstoffen als auch bei den Abweichungen, indem sie sich angemessen informieren, um Fehler beim Pestizideinsatz zu vermeiden, die schwerwiegende Folgen haben können, sowohl rechtlicher Art als auch für die öffentliche Meinung, angesichts der großen Sensibilität, die derzeit zu diesen Fragen besteht.